Die gesetzliche Haftung des Spediteurs besteht automatisch und bedarf keiner gesonderten Vereinbarung. Sie ist jedoch dem Grunde und der Höhe nach begrenzt gemäß HGB § 451.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit eine spezielle Transport und Lagerversicherung abzuschließen, die in Ihrer Deckung über die gesetzlichen Haftungsbestimmung hinausgeht.

Unsere Umzugsberater informieren Sie gerne über weitere Details.